AGB Fotoarbeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Fotoarbeiten

1. Geltungsbereich

BIG SHOT Fotoatelier Marco Marczynski e.K., Burgstr. 11, 54516 Wittlich
als Auftragnehmer für Fotoarbeiten nimmt Aufträge nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen an. Für Fachaufträge von Berufsfotografen sowie sonstigen Professionals gelten andere Bedingungen nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich mit dem bearbeitenden Labor vereinbart sind.

2. Urheberrechte

Bei allen uns übertragenen Arbeiten wird das Urheberrecht des Kunden vorausgesetzt. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrags Rechte insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, so haftet der Kunde hierfür allein. Der Kunde hat den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie die dem Auftragnehmer und dessen Labor entstehenden notwendigen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

3. Lieferzeit

Alle Aufträge werden unter sorgfältiger Berücksichtigung einer einwandfreien Ausführung möglichst kurzfristig erledigt. Tritt eine Lieferverzögerung ein, so ist der Auftraggeber in jedem Fall nur nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Lieferverzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4. Gewährleistung

Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel der Laborarbeiten unverzüglich nach Abholung spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Aushändigung der in Auftrag gegebenen Arbeiten anzeigen. Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten. Als Reklamationsgrund gelten nur labortechnische, nicht aber geschmackliche Mängel. Fehler, die in Folge missverständlicher, ungenauer oder mangelhafter Angaben bei der Auftragserteilung entstanden sind, berechtigen nicht zu Beanstandungen. Weicht eine Nachbestellung von einer Erstlieferung ab, so berechtigt diese als solches nicht zu einer Beanstandung. Auch bei der Hergabe von Musterbildern kann keine absolut gleiche Ausarbeitung garantiert werden. Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung entsprechenden Filmmaterials nach unserer Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Preis gemindert oder der Vertrag rückgängig gemacht werden.

5. Rücknahmen

Labortechnisch nicht einwandfreie Fotos werden zurückgenommen und gutgeschrieben. Rücknahme von labortechnisch einwandfreien Fotos ist ausgeschlossen.

6. Haftung

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Bei Verlust oder Beschädigung von zur Bearbeitung übergebenen Filmen kann nur Materialersatz gemäß dem verwendeten Material gewährt werden. Bei Verlust oder Beschädigung von fertigen Arbeiten oder sonstigem Material kann ebenfalls nur Materialersatz gefordert werden. Weitergehende Haftung ist auf den Fall grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dem Kunden steht es frei, eine Versicherung gegen Verlust und Beschädigung der übergebenen Materialien auf dem Transportweg abzuschließen. Zum Abschluss einer solchen Versicherung sind wir nicht verpflichtet. Der Ersatz immateriellen Schadens ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7. Aufbewahrung

Der Kunde holt die Fotoarbeiten alsbald nach dem vorgesehenen Fertigstellungstermin ab. Zur Aufbewahrung fertig gestellter Fotoarbeiten und zur Bearbeitung übergebenen Materials ist die Annahmestelle nur für 6 Monate verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, das übergebene Material zu vernichten.

8. Datenverarbeitung

Die sich aus den Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden ergebenen Daten werden mittels elektronischer Datenverarbeitung gespeichert. Der Kunde erteilt hierzu seine Genehmigung.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller uns gegen den Kunden sonst zustehenden Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Wir verpflichten uns Sicherheiten, die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehen, nach Wahl des Kunden frei zu geben, wenn Ihr realisierbarer Wert 20 % der zur sichernden Forderung übersteigt. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einen sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

10. Versand

Wird der Vertragsgegenstand versandt, so erfolgt dies auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder zwecks Versendung unser Geschäft verlässt. Dem Kunden steht es frei, eine Versicherung gegen Verlust und Beschädigung der übergebenen Materialien auf dem Transportweg abzuschließen. Zum Abschluss einer solchen Versicherung sind wir nicht verpflichtet.

11. Preise, Verrechnungen

Unsere Arbeiten erfolgen auf der Grundlage der jeweils gültigen Verkaufspreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe wird den Nettopreisen hinzugerechnet. Unsere Rechnungen sind sofort fällig ohne jeden Abzug. Wir behalten uns vor, Lieferungen nur gegen Kasse oder Nachnahme vorzunehmen. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Der Kunde wird über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Stand 04/2008

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